Eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) dient dem umfassenden Alleinarbeiterschutz. Alarm ist damit immer sichergestellt, auch ohne aktives Auslösen durch den Arbeiter. So wie es die DGUV Regel 112-139 vorsieht.
Ihr großer Vorteil? Wir passen die Personen-Notsignal-Anlage individuell an Ihren Bedarf an! Wir kümmern uns um die gesamte Technik. Um lückenlose Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Funkausleuchtung für uns selbstverständlich.
Unsere Personen-Notruf-Anlage besteht aus einem oder mehreren Personen-Notsignal-Geräten (Totmannmelder) und Funkinfrastruktur. Ihre Empfangszentrale richten wir Ihnen ebenfalls ein.
Der Rettungsprozess läuft in folgenden fünf Phasen ab:
(1) Der Alleinarbeiter trägt den Totmannmelder (ähnlich einem stabilen Handy) stets mit sich.
(2) Im Unglücksfall kann der Notruf entweder bewusst vom Alleinarbeiter durch Drücken des Alarmknopfes (willensabhängig) oder, bei Bewusstlosigkeit, selbsttätig durch den Totmannmelder (willensunabhängig) ausgelöst werden.
(3) Der Standort des Mitarbeiters wird durch Echtzeit-Lokalisierung mithilfe von Basisstationen innerhalb Ihres privaten Funknetzes identifiziert.
(4) Der Alarm wird mit allen relevanten Informationen an Ihren Alarmempfangsplatz gesendet und die Rettungskette automatisch eingeleitet.
(5) Die Rettungskräfte erreichen den Unfallort und Ihr verunglückter Alleinarbeiter wird schnellstmöglich behandelt.
Mit unserem Leistungsangebot können wir Ihren Anforderungen gerecht werden
„Seien Sie für jeden Notfall gewappnet“
„Sichern Sie Ihre Alleinarbeiter“
„Nutzen Sie klassische Telefonfunktionen“
„Kooperieren Sie mit einem starken Partner“
„Finden Sie Ihr persönliches Paket“
„Steigern Sie Ihre Produktivität“
Haben Sie weitere Anforderungen? Wir setzen diese individuell um!
In einer Industrieanlage gibt es viele Einzelarbeitsplätze. Die Anforderung an den Arbeitsschutz für die betroffenen Mitarbeiter ist hoch. Die Einzelarbeitsplätze sind aktuell nicht entsprechend DGUV geschützt.
Die Berufsgenossenschaft fordert mehr Sicherheit für Alleinarbeiter (BGR 139). Deswegen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Rahmen für die Arbeit an Einzelarbeitsplätzen in der DGUV-Regel 112 – 139 genau festgelegt. Im Hinblick auf die potentiell gefährliche Alleinarbeit heißt es dazu: Nach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) „hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass bei einem Notfall unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.“
Vor jeder Maßnahme zur Risikominimierung sollte das Risikolevel bestimmt werden. Somit sind nicht nur Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite, sondern Ihre Mitarbeiter und Kollegen sind angemessen abgesichert. Um das Risikolevel zu bestimmen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Formel aufgestellt:
R = (GZ + EV) x NW
R = Risikowert, GZ = Gefährdungsziffer (bewertet mit 1 bis 10), EV = Verstrichene Zeit bis zum Beginn der Hilfsmaßnahmen (bewertet mit 0 bis 2), NW = Notfallwahrscheinlichkeit (bewertet mit 1 bis 10). Eine detaillierte und genaue Gefährdungsbeurteilung ist komplex und kostet Geld und Zeit. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Risikowertes zu erhalten, können Sie unser vereinfachtes Gefährungsbeurteilungs-Tool benutzen.
KONTAKT
Netcom Connected Services GmbH
Köpenicker Straße 73
10179 Berlin
Telefon: (030) 2021550
Telefax: (030) 202155101
E-Mail: info@netcom-cs.de
NAVIGATION
WEITERE UNTERNEHMENSSTANDORTE
Servicestützpunkt Hamburg
Überseering 35
22297 Hamburg
Servicemanagement Nord
Köpenicker Straße 73
10179 Berlin
Servicemanagement Süd
Industrie- und Gewerbezentrum
Am Kraftwerk Lippendorf
04575 Neukieritzsch